Arztrecht, Produktehaftpflicht
Allgemeines Haftpflicht- und Versicherungsrecht
Sozialversicherungsrecht
Nach dem Lizentiat der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich folgten Tätigkeiten bei der Bezirksanwaltschaft sowie am Bezirksgericht Zürich (Auditor und juristischer Sekretär). Zürcher Anwaltspatent 1995.
1995 Aufnahme der Anwaltstätigkeit bei Dr. iur. Paul Ramer. Als einer der Pioniere auf dem Gebiet des Patientenrechts hatte dieser schon früh erkannt, dass auch bei Anwälten - gerade für spezifisch medizinrechtliche Fragen - eine absolute Spezialisierung erforderlich ist (Der von ihm mitverfasste, vergriffene Beobachter-Ratgeber "Patientenrecht" kann über diese Adresse weiterhin bezogen werden). Dies bot auch mir die Gelegenheit zur Ausrichtung auf das Gebiet des Haftpflichtrechts, insbesondere der Arzthaftung. 1996 Doktorat mit Dissertation im Haftpflichtrecht. Auch seit Aufnahme meiner selbstständigen Anwaltstätigkeit bin ich weiterhin auf das gleiche Gebiet fokussiert, d.h. als Geschädigtenanwalt vertrete ich keine Versicherungen, sondern ausschliesslich Patienten und Geschädigte.
"Schadenersatz bei durchkreuzter Familienplanung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung in Deutschland, England und den USA" (Zürich 1996) (Näheres zu dieser zwischenzeitlich vom Bundesgericht geklärten Grundsatzfrage vgl. BGE 132 III 359)
Zürcher Anwaltsverband (ZAV)
Schweizerischer Anwaltsverband (SAV)
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